Nachdem ich fast 15 Jahre Mitglied im VGNÖ – Verband der ganzheitlichen Naturheiltherapeuten – mit Gütesiegel war, und davon die letzten Jahre die Stellung des Rechtsbeauftragten inne hatte, gründete ich mit Kollegen 2019 den Verband der Naturheilkunde Österreichs – VNKÖ, um an der Qualitätssicherung zu arbeiten.
Mit dem VNKÖ – dem Verband der Naturheilkunde Österreich begannen wir im Jahr 2021 den ersten Lehrgang einer geplanten 3-jährigen Ausbildung zum „Naturheiltherapeuten“, der aber dann von der geplanten Impfpflicht im Jahr 2022 brüsk unterbrochen wurde. Nach einem Jahr Pause haben wir beschlossen wieder neu anzufangen – vorerst leider ohne dem VNKÖ.
Ich habe im letzten Jahr die Ausbildung überarbeitet, verbessert und daran gefeilt. Sie soll praxisnah, verantwortungsvoll aber auch tiefgehend sein. Deshalb verlangen wir auch zwischen dem Seminaren Hausübungen bzw. Pflichtlektüren.
Alle Seminare beinhalten:
- Komplexhomöopathie und Spagyrik
- Vitalstoffkunde
- Phytotherapie/Extrakte
- Konstitutionsmittel und Mittel/Anwendungen aus traditionellen Heilsystemen
- Spezialrezepturen
Die Grundausbildung ist die Voraussetzung zum Besuch der Weiterbildungsseminare zum "diplomierten Naturheilpraktiker VNKÖ".
Danach soll die Möglichkeit zu einem weiteren Weiterbildungslehrgang auf zu steigen, der sich hautpsächlich mit einem tieferen Verstehen physiologischer Stoffwechsel- Hormon- und Nervensteuerungsvorgänge beschäftigen wird und wie und wo Mikro- oder Pflanzennährstoffe darauf Einfluss haben können. Stichwörter: Mitochondrien, vegetative Nervensystem, Biochemie der Hormone und Regulationssysteme, Stress-Syndrom, freie Radikale, NO-Stress u.v.m.
Dieser endet - ebenso wie der Naturheilpraktiker VNKÖ - mit dem Diplom zum "Naturheiltherapeuten VNKÖ"
Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit ein Versprechen abzulegen – in Anlehnung an den Hippokratischen Eid, welches ebenfalls dazu veröffentlicht werden soll, um auch einen ethnischen Qualitätsstandard zu versprechen.
Damit wollen wir der „Abzockerei“ durch selbst ernannte Wunderheiler etwas entgegensetzen.
Last but not least – noch die 1. Fassung des Versprechens für Naturheiltherapeuten.
Ich verspreche, dass ich nach meinem eigenen Wissen und Gewissen dieses Versprechen und seine Verpflichtung erfüllen werde:
Meine naturheilkundlichen Diagnosen und Behandlungen werde ich nach meinem eigenen Wissen und Gewissen zum Nutzen der Kranken anwenden, um diese vor Schaden und Fehlern zu bewahren.
Auch werde ich niemals den Anschein erwecken, dass eine naturheilkundliche Diagnose oder Behandlung eine Ärztliche ersetzen kann.
Niemals werde ich medizinische Diagnosen und Behandlungen machen, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe dies ist.
Auch werde ich weder von ärztlichen Behandlungen, Operationen und Verordnungen abraten oder eine laufende ärztliche Behandlung unterbrechen.
Ich werde Heilung weder versprechen noch gewährleisten, sondern den Patienten darüber informieren, dass eine naturheilkundliche, komplementärmedizinische Behandlung nicht gesund machen kann/will, sondern sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert daher vom Patienten eine erhebliche therapeutische Anstrengung.
Ich bemühe mich, mein eigenes Leben in Mäßigkeit und Frieden zu führen, dasselbe gilt für meine Berufstätigkeit.
Was immer ich über das Leben von Menschen innerhalb, aber auch außerhalb der Behandlung sehe oder vernehme, werde ich verschweigen.
Mir, der ich dieses Versprechen erfülle, sei es vergönnt, Leben wie Beruf zu genießen.
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